Arbeitsstellenzaun (Teil 2/2)Generationswechsel
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Lange ist es her, als 1979 die Regelpläne für die RSA erstellt wurden. In der StVO gab es zu dieser Zeit noch eine Absperrbake, so dass man damals davon ausgehen konnte, Absperrungen damit durchführen zu können. Da schräge Schraffen immer eine Leiteinrichtung sind, wurde bereits vor Jahren in der StVO der Begriff Absperrbake in Leitbake geändert, jedoch die RSA bisher noch nicht geändert. Jetzt ist ein Vierteljahrhundert vergangen und der Kfz-Verkehr sowie die entsprechenden Sicherheitsanforderungen sind gewaltig gestiegen, so dass dringend zeitgemäße Richtlinien geschaffen werden müssen. Leiteinrichtungen sind rechtlich keine Absperrungen sondern der Hinweis für Kraftfahrer an einem Hindernis in einer bestimmten Richtung vorbeizufahren. Weiterhin sind sie in keinerlei Form für Fußgänger vorgesehen. Verkehrssicherungspflichtige einschließlich der anordnenden Behörden sind bisher mit der Duldung der Leiteinrichtungen als "Pseudo-Absperrungen" in rechtlicher Hinsicht ein erhebliches Risiko eingegangen. Erschwerend ist, dass die Masse der Kraftfahrer die schräg nach unten verlaufenden Schraffen als Hinweis zur Vorbeifahrt nicht kennen. Über die von Baufirmen falsch aufgestellten Leitbaken schweigen wir lieber. ► |
Absperrschranken mit rot-weißer Markierung und 250 mm Höhe bieten eine geringe Erkennbarkeit und werden zudem leicht durch das unruhige Baufeld "überdeckt". Sie sind aus abgekantetem Blech, haben zudem teils scharfe, fast immer angerostete Kanten, so dass sich Blinde, Sehbehinderte und Kinder beim Entlangrutschen mit der Hand leicht verletzen können. Außerdem ist die Grundfarbe der Absperrgeräte grau und bietet auch keinen Erkennbarkeitswert. Die Einhängehaken lassen sich mit minimalem Aufwand mit einem Finger aushebeln. Aufgrund der vielen negativen Gegebenheiten konnten sich die damit beschäftigten Personen bisher oft mit dem Thema "Absperrung bei Arbeitsstellen" nicht anfreunden und betrachteten das "rot-weiße Zeug" als lästiges Übel. Von der B.A.S. Verkehrstechnik AG erfolgte im Frühjahr der erste Einsatz von neuen Kompaktelementen aus schlagfestem Kunststoff (HDPE) und wurden in Anlehnung der "Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Strassen (RSA)" "Arbeitsstellenzaun" genannt. Es gibt somit Bauzäune für Hochbauten, bei Hausbesitzern zur Abgrenzung ihres Gebietes Gartenzäune und für Straßenbaustellen jetzt Arbeitsstellenzäune. ▼
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Experten der Behörden, Polizei, ADAC, Blinden (ca. 155.000 Personen in der BRD) und dgl. haben nach ausführlichen Tests keinerlei negative Punkte an diesen neuen Kompaktelementen gefunden und wählten dafür spontan den Ausdruck "Zaun der Zukunft". Alle Ecken sind abgerundet, so dass sich niemand verletzen kann. Das markante Erscheinungsbild ist ein Blickfang mit Sichtschutz und entspricht voll dem Slogan der Berufsgenossenschaften: "Gefahr erkannt - Gefahr gebannt". Selbst Personen mit geringer Sehschärfe (ca. 500.000 Menschen in der BRD) erkennen durch die große und insbesondere auch helle, beidseitige Sichtfläche deutlich den Gefahrenbereich. Bisherige Absperreinrichtungen sollten außer den rot-weißen Schraffen grau - also unauffällig - sein. Heute vertritt man einen anderen Standpunkt. Hindernisse müssen insgesamt hell und gut erkennbar sein. Somit erfolgte eine komplette Durchfärbung, so dass dieses "Hindernis" auch schon von der anderen Straßenseite oder von größerer Entfernung gut erkennbar ist. Der Kunststoff bietet außerdem Spannungssicherheit im Bereich von Oberleitungen und vermeidet Funkenbildung bei Arbeiten an Gasleitungen. ► |
Er ist stoßabsorbierend, so dass z. B. bei Motorradfahrern Unfallschäden gemindert werden. Psychologen bezeichneten die sonnengelbe Grundfarbe des B.A.S.-Arbeitsstellenzaunes als hell, klar, frei, bewegt, freundlich und belebend, sowie als Verbreiter guter Laune. Gelb stimmt meist heiter und sorgt für sonnige Atmosphäre (wer hat schon bei Sonnenschein schlechte Laune?). ▼
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Firmeninhaber achten auf ein gutes Erscheinungsbild des Unternehmens, sei es im Büro sowie mit Gebäuden, Maschinen,
Fahrzeugen usw. An der Wirkung bisheriger Absperreinrichtungen wurde bisher kaum Interesse gezeigt. Jetzt ist völlig
überraschend eine Wandlung eingetreten, indem man
"Lust auf Absperrungen" bekommen hat. Baufirmen beobachten ihre Konkurrenz penibel. Sieht man dort den unübersehbaren, freundlichen Arbeitsstellenzaun als hervorragende Visitenkarte, ist verständlicherweise ein großes Interesse vorhanden, auch eigene Baustellen in dieser Art zu präsentieren und gleichzeitig die eigenen Mitarbeiter besser zu sichern. Der neue Arbeitsstellenzaun animiert somit Firmen und Behörden, diese neuen Sicherungsmöglichkeiten einzusetzen. Praktiker wählten dazu den Begriff "Zaun der Vernunft". Bei der B.A.S. sind inzwischen bereits über 20 km Arbeitsstellenzäune im Einsatz, die sich bestens bewähren. ► |
Sicherungsmaßnahmen müssen immer entsprechend dem Stand der Technik erfolgen und somit dürfte der Arbeitsstellenzaun
viele bisherige Absperreinrichtungen einschließlich Vorschriften ablösen. Wirksamkeit und ein besseres Stadtbild werden
weitestgehend den Arbeitsstellenzaun erfordern. Der "Zaun der Zukunft" ist sicher, sauber, schön und ergibt eine
freundliche Baustellenabsicherung. Wenn bisher bei Baustellen auf der Fahrbahn oft nur Leitbaken für den Kraftverkehr
aufgestellt und die Fußgänger völlig vernachlässigt wurden, sieht man jetzt selbst über längere Strecken den neuen
Arbeitsstellenzaun. Entsprechend den bisherigen Regelplänen der RSA werden auf der Autobahn Leitbaken - auf der Basis 1979 der damaligen StVO mit der Bezeichnung Absperrbake - zur Absperrung eingesetzt. Nach dem ersten Einsatz des Arbeitsstellenzaunes gab es dazu folgende Stellungnahmen: ▼ |
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Herr Bernd-U. Schucht, Autobahnpolizeikommissariat Göttingen an das Straßenbauamt: "Anlässlich der Vollsperrung der BAB A7 am 03./04.07.04 zwischen den Anschlussstellen Göttingen und Hann.Münden-Hedemünden wurde die Fa. B.A.S. mit den Sicherungsmaßnahmen beauftragt. Sowohl die Vorbereitung als auch die Durchführung der notwendigen Aktionen lief in hervorragender Weise ab. In enger Zusammenarbeit mit der Polizei wurden die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen vorbereitet. Die Umsetzung der Absprachen erfolgte ohne auch nur geringste Abweichungen. Hierbei wurde durch die Firma ausreichend Personal eingesetzt, damit Auf- und Abbau der Verkehrssperrung zügig erfolgen konnte. Hervorheben möchte ich den Einsatz des Arbeitsstellenzaunes. Durch den Zaun wurden die Verkehrsteilnehmer deutlich und einsichtig von der BAB abgeleitet. ► |
Dieses erhöhte erheblich den Verkehrsfluss, die Staulänge wurde so wahrnehmbar minimiert. Durch den Einsatz dieses Zaunes wurden vermeintliche Schlupflöcher, wie sie durch andere Sperrmittel (Baken, Leitkegel pp.) entstehen, verhindert. Nicht ein Verkehrsteilnehmer wurde dabei beobachtet, diesen Zaun zu umfahren. Durch die Eindeutigkeit der Verkehrsführung konnte auch der Personaleinsatz der Polizeibeamten zur Verkehrsregelung reduziert werden. Aus diesen Gründen bitte ich Sie, bei weiteren Vorhaben ähnlicher Art, den weiteren Einsatz dieses Zaunes zu erwägen." ▼
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Frau Petra Siegmann, Straßenbauamt, zuständig für die Genehmigung des Verkehrszeichenplanes: "Erstmalig wurden im Bereich der Bundesautobahn A7 im Zuständigkeitsbereich des Straßenbauamtes Bad Gandersheim zur Sperrung von Fahrstreifen Arbeitsstellenzäune eingesetzt. Die Zeit der Sperrung verlief sowohl für die Einsatzkräfte der Autobahnmeisterei als auch polizeilicherseits komplikationsloser als vorangegangene Sperrungen, bei denen herkömmliche Absperrbaken zum Einsatz gekommen sind. Dieses ist sicherlich in der eindeutigen Führung der Ableitungsstrecke begründet. Der blickdichte Arbeitsstellenzaun lässt keine Möglichkeiten für Verkehrsteilnehmer zu, evtl. ein Schlupfloch zu finden. Missverständnisse oder Unsicherheiten bei der gewollten Verkehrsführung werden so ausgeschlossen. Durch die gelbe Signalfarbe der Arbeitsstellenzäune wird die Orientierung für Verkehrsteilnehmer, die sich in der ungewohnten Baustellensituation zurechtfinden müssen, erheblich vereinfacht. ► |
Der Einsatz von Arbeitsstellenzäunen bei zukünftigen Sperrungen wird befürwortet." Um Blechschäden beim Einfädeln sowie durch Rechtsüberholer mit zusätzlicher Staubildung zu vermeiden, hatte die Autobahnpolizei gefordert, dass der Seiten-(Stand-)-streifen gesperrt und eine direkte Ableitung bereits am Anfang des Verzögerungsstreifens erfolgt. Diese Handhabung hat sich bestens bewährt. An der Ausfahrt Göttingen wurde durch eine andere Firma der Kfz-Verkehr mit Leitbaken in herkömmlicher Art durch den Baustellenbereich geführt, die jedoch infolge des unübersichtlichen Umfeldes kaum erkennbar waren. Mit dem probeweise aufgestellten Arbeitsstellenzaun war, trotz der erforderlichen Lücke für den kreuzenden Baustellenverkehr, eine wesentlich bessere Übersichtlichkeit vorhanden. ▼ |
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Bei der erneuten Sperrung am 18./19. September 2004 wurden auf der dreistreifigen A 7 Richtung Hannover folgende Maßnahmen getroffen: Für den Aufbau zunächst der Einsatz von zwei Fahrbaren Absperrtafeln. Diese bieten - insbesondere in der Dunkelheit - den Fahrern ein Wirrwarr von nicht synchronisierten Blink- und Blitzsignalen. Es ist jedoch wichtig, ein klares, ruhiges, gut erkennbares Bild der Verkehrsführung zu zeigen. Daher kam auf dem linken Fahrstreifen quer aufgestellter Arbeitsstellenzaun zum Einsatz mit drei gelben Warnleuchten und einem 8er Blinkpfeil sowie an der rechten Seite die seit Jahren in der StVO befindliche Lichtleitbake Z 605-23 mit 2500 x 500 mm Sichtfläche und zwei eingebauten Richtstrahlleuchten und Z 222-20, die durch ihre Höhe auch über voranfahrende Pkw sichtbar sind. Nach ca. 70 m wurde der mittlere Fahrstreifen eingezogen mit leicht, schräg aufgestellten Arbeitsstellenzaun mit drei gelben Warnleuchten und einem 8er Leuchtpfeil (Dauerlicht) sowie seitlich der Lichtleitbake. Der dritte Fahrstreifen wurde in der gleichen Form in den Verzögerungsstreifen eingeleitet. Das Z 600 in den beiden linken Fahrstreifen war in der üblichen Form weiß-rot, während die Ausführung im rechten Fahrstreifen als Vergleich in gelb-rot erfolgte. Die unteren so genannten Tastleisten waren mit 10 cm breiter, gelber Folie belegt, so dass diese eine vertikale Leitlinie ergaben.
Der Arbeitsstellenzaun erhöht erheblich die Verkehrssicherheit. Es ist besonders erfreulich, dass jetzt das bisher oft nicht vorhandene Verständnis für eine sichere Abgrenzung der Gefahrenstelle aufgebracht wird. Politiker würden dazu sagen: "Die Basis hat bereits mit den Füßen abgestimmt." ► |
Somit sollten die für die Abänderung der Vorschriften zuständigen Gremien sowie BMVBW und BASt baldmöglichst Unterlagen zur Verfügung stellen, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen. Bei der Änderung der RSA-Regelpläne sollten außerdem an den problematischen Ecken bzw. Teilung von Fahrstreifen die seit Jahren in der StVO verankerten - bisher im Dornröschenschlaf befindlichen - Warnlichtbaken 605-13 sowie - 23 (die richtig Lichtleitbaken heißen müssen) und Fahrbahnteiler (Leitplatte 605-32), jedoch mit drei Richtstrahlleuchten, grundsätzlich mit eingesetzt werden. Diese sind durch die Höhe von 2500 mm auch über voran fahrenden Pkw's erkennbar. Außerdem ist die Anwendung transportabler 8er Leuchtpfeile als Blink- bzw. Dauerlicht sinnvoll. Damit würden gleichzeitig die kostenmäßig teuren Fahrbaren Absperrtafeln eingespart und ein besseres Signalbild ergeben.
Bis in der StVO eine entsprechende Zeichennummer festgelegt wird, verwendet die B.A.S. für den Arbeitsstellenzaun das Kürzel "Asz" 601 als vorläufige Arbeitsnummer. Da die Änderung der zurzeit gültigen Vorschriften eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen wird, könnte der Arbeitsstellenzaun textmäßig z. B. wie folgt beschrieben werden:
Gäbe es einen Sicherheitswettbewerb, wäre der B.A.S.-Arbeitsstellenzaun sicherlich die Nr. 1.
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