Generationswechsel
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Durch den B.A.S.-Qualitätsverbund wurde mit den hellen, durchgefärbten Arbeitsstellenzäunen aus schlagfestem und stoßabsorbierendem Kunststoff (HDPE) ein Generationswechsel bei der Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen eingeleitet. Die bisherigen leicht aushängbaren Absperrschranken aus abgekantetem Stahlblech mit weitgehendst verrosteten Kanten werden durch den durchgefärbten, hellen, schlagfesten und stoßabsorbierenden Arbeitsstellenzaun, der von Experten als „Zaun der Zukunft“ bezeichnet wird, abgelöst. Die Technischen Lieferbedingungen (TL)- Aufstellvorrichtungen sowie die TL- Leitbaken aus dem Jahre 1997 und die weitgehendst vor 25 Jahren erarbeiteten Regelpläne der Richtlinien zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) sind zeitgemäß zu überarbeiten. Entsprechend § 823 BGB muss jeder, der eine Gefahrenquelle für Andere schafft, dafür sorgen, dass diesen nichts passiert. Alle in Verbindung mit der Sicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsbereich aufgestellten Gegenstände sind Hindernisse für Verkehrsteilnehmer und müssen somit bestmöglich von allen Seiten erkennbar sein. Helle Farben ergeben beste Sichtbarkeit von Gegenständen auf der Fahrbahn und somit früheste Erkennbarkeit und günstigste Reaktionszeit für den Kraftfahrer. Bei retroreflektierenden Folien besitzt Weiß die höchsten Rückstrahlwerte. Bei größerer Entfernung könnte jedoch in der Dunkelheit eine Verwechslung mit im Umfeld befindlichen weißen Lichtquellen oder entgegenkommenden Fahrzeugen erfolgen. Weiß überstrahlt durch die außergewöhnlich hohe Rückstrahlwirkung erheblich den roten Bereich. Wird dafür Gelb eingesetzt, entsteht ein „harmonisches“ Signalbild mit wesentlich besserer Aussagekraft. Bei den TL-Aufstellvorrichtungen 97 heißt es: „…Rot ist nicht in Kombination mit Weiß erlaubt.“ (Somit also auch nicht Weiß zu Rot). Bei den TL-Leitbaken 97 heißt es: „… Der Bakenkörper ist vollständig in der Farbe Weiß oder Grau zu lackieren, abzudecken oder einzufärben.“ Da der Bakenkörper eine Aufstellvorrichtung ist, besteht somit ein Widerspruch bei der Farbe Weiß zur TL-Aufstellvorrichtung 97. Das Signalbild 605 muss sich farblich deutlich von der Aufstellvorrichtung abgrenzen. Stationäre Verkehrszeichen sollen von der Rückseite Grau sein, damit diese vom Gegenverkehr nicht sichtbar sind. Daher hat man bei der Erarbeitung der TL vor ca. 10 Jahren vermutlich auch den Farbton Grau für das Bakenblatt vorgesehen. Die auf den Baustellen in dieser Hinsicht vorhandenen Leitbaken sind jedoch nicht Grau, sondern Schwarz und entsprechen somit nicht den TL. Um Irritationen zu vermeiden, sollen in verstärktem Umfang einseitige Leitbaken zum Einsatz kommen. Wegen der erforderlichen Sichtbarkeit der Rückseiten sind Grau und Schwarz ungeeignet, so dass für die Aufstellvorrichtung (Bakenblatt) Gelb die zweckmäßigste Farbe ist. Dadurch ergibt sich z. B. auch bei Schnee eine sinnvolle Ergänzung der z. T. ggf. nicht sichtbaren Fahrbahnmarkierung. Bei den vorgesehenen Pfeilbaken beginnt der in Augenhöhe befindliche obere Bereich mit Rot, so dass die gewünschte Richtungsweisung mit weißem Pfeil erfolgt. Bei der Richtungstafel Z 625 ist dieses umgekehrt. Da die Pfeilbaken richtungsweisend sein sollen, ist es zweckmäßig die Farben zu tauschen. Die Pfeilbaken sollten nur bei einer Verschwenkung nach links auf der rechten Seite und bei Verschwenkungen nach rechts nur auf der linken Seite eingesetzt werden. Bei beidseitiger Aufstellung würden sonst bei zweistreifigen Verschwenkungen Irritationen entstehen und somit Unfälle möglich sein. Für eine Längsführung sind diese u. E. ungeeignet. Es ist zweckmäßig, beim Signalbild bei den Pfeilbaken jetzt Gelb anstatt Weiß einzusetzen und auch die Grundfarbe der Verkehrszeichen im Arbeitsstellenbereich entsprechend zu ändern. Dann wäre der zwischen den Zeichen 123 (Baustelle) begrenzte Gefahrenbereich mit der gelben Grundfarbe einheitlich und deutlich gekennzeichnet. Insbesondere im innerörtlichen Bereich sollten in Folge der Verkehrsdichte besondere Gefahrenpunkte bereits schon über voran fahrende PKW’s erkennbar sein. Seit Jahren sind hierfür in der StVO die 2500 x 500 mm hohen Zeichen 605-13 sowie -23 Warnlichtbaken (Lichtleitbaken) und die Leitplatte (Fahrbahnteiler) Z 605-32 mit gleicher Größe vorgesehen. Da diese in den (veralteten) Regelplänen der RSA bisher noch nicht eingearbeitet waren, sind diese in der Praxis bisher nur selten zu sehen. Eine generelle Anwendung ist dringend zu empfehlen und im neuen RSA-Entwurf einzufügen. Am Beginn der Verschwenkungen auf der Autobahn werden bisher unsynchronisierte Blinkleuchten eingesetzt, die ein unruhiges Sichtbild ergeben. Es soll damit Aufmerksamkeit erreicht werden, welches jedoch auch in anderer Form möglich ist. Dieses lässt sich u. E. mit zwei seitlich aufgestellten gelben Warnbaken im Format 2500 x 500 mm als sogenanntes Verschwenkungstor besser kennzeichnen. Auch im RSA-Entwurf 2005 sind für Verschwenkungen nur Leitbaken mit gelben Warnleuchten im Abstand von 10 Metern vorgesehen. Diese werden in der Praxis durch die schlechte und somit verspätete Erkennbarkeit oft umgefahren. Wird z. B. bei einer 4:0 der Verkehr mit Leiteinrichtungen auf die Gegenfahrbahn geführt, ist der dahinter befindliche Fahrbereich, symbolisch mit einem Polizisten mit seitlich ausgestreckten Händen und einem roten Kopf, zu sperren. Dafür gibt es die Absperrelemente mit Z 600 sowie roten Warnleuchten. Eine derartige Handhabung ist in der RSA 95 und dem neuen Entwurf bisher nicht vorgesehen. In der StVO § 37 heißt es: „… Rote gekreuzte Schrägbalken ordnen an: „Der Fahrstreifen darf nicht benutzt werden, davor darf nicht gehalten werden“. …..“ Da dem Kraftfahrer ein gleiches Signalbild geboten werden soll, ist es zweckmäßig, dieses Sperrsignal nicht nur bei den Verkehrsbeeinflussungsanlagen (VbA), sondern auch bei der Sperrung von Richtungsfahrbahnen durch Arbeitsstellen anzuwenden. Gegenüber den üblichen roten Warnleuchten in 1 Meter Höhe kommen beim Sperrkreuz neun Richtstrahlleuchten mit wesentlich höherer Leuchtkraft und einer Unterkante in Höhe von 2 Metern zum Einsatz, so dass diese über voran fahrende PKW besser erkannt werden können. Für die Erstellung zeitgemäßer Regelpläne sind die in technischer Hinsicht jetzt
vorhandenen Möglichkeiten zu prüfen. Als 1979 die Zeichnungen für die RSA erstellt wurden, gab es in der StVO noch eine
Absperrbake. Da schräg nach unten verlaufende rot-weiße Schraffen jedoch eine Leiteinrichtung sind, wurde der Name in
Leitbake geändert. Gleichzeitig erhielten die Absperrschranken senkrechte rot-weiße Schraffen.
Leiteinrichtungen:Bestehen weitgehend aus schräg nach unten oder pfeilförmig verlaufenden rot-weißen retroreflektierenden Schraffen, als Leit- bzw. Pfeilbaken, Klapp- oder Lichtleitbaken, Fahrbahnteiler und Sichtzeichen. Ferner Leitpfosten, Leitschienen bzw. –borde, -kegel, Leucht- oder Blinkpfeile, Lauf- oder Aufbaulichter sowie Vorwarntafeln. Absperreinrichtungen:Basieren auf senkrechten rot-weißen, retroreflektierenden Schraffen, als
AbsperrgeräteMit einer Oberkante von je 1 m als
In den bisherigen Regelplänen, einschließlich der neuen vorliegenden Entwürfe sind bei Verschwenkungen lediglich Leiteinrichtungen mit gelben Warnleuchten vorgesehen, während die zusätzlich erforderlichen Absperrschranken mit mindestens fünf roten Warnleuchten bei einem Maximalabstand von je einem Meter fehlen. Hierfür wäre zu prüfen, ob dafür Sperrkreuze mit je neun roten Richtstrahlleuchten je Fahrstreifen oder je Fahrbahn bei einer Unterkante von zwei Meter und somit besserer Sichtbarkeit eingesetzt werden. Richtlinien und sonstige Vorschriften für den Bereich der Verkehrssicherung an Arbeitsstellen sind bisher in einem Abstand von zehn bis fünfzehn Jahren erschienen. Somit sollten die jetzt durchzuführenden Überarbeitungen dem Verkehr der Jahre 2015 bis 2020 entsprechen.
Wirksamkeit der Leiteinrichtungen
1. Warnbake für beidseitige Aufstellung als Verschwenkungstor, Folie Typ
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Pfeilbaken mit rotem Kopf und weißem Pfeil ergeben kein gutes Signalbild |
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Transportable Verkehrszeichen sowie Plantafeln werden auf Fußwegen und zwischen Rad- und Fußwegen aufgestellt.
In dieser Hinsicht ist das Urteil vom 13.05.2005 des OLG Rostock, AZ.: 1U 197/02 zu beachten. Hier wurde eine Gemeinde zum Schadenersatz verurteilt, weil ein Poller nicht mit einer rot-weißen Markierung versehen war. Somit ist es zweckmäßig, die bisher nicht gekennzeichneten Aufstellvorrichtungen, die in der Grundfläche eine Breite bis 85 cm aufweisen, mit sogenannten Bauchbinden bzw. Querbaken zu kennzeichnen.
Es wird ein Test mit 4 verschiedenen Segmenten als Verschwenkung durchgeführt, sowie die Sicht- und Erkennbarkeit der Arbeitsstellenzäune in Weiß, Grau und Gelb und Verkehrszeichen mit der bisherigen Grundfarbe Weiß sowie Gelb.
Segment 1
Verschwenkung nach links
in der bisher üblichen Form mit Leitbaken Z 605-10 bzw. -20 und unsynchronisierten Blinkleuchten. Da es sich um Leiteinrichtungen handelt, ist der gesperrte Bereich mit weißem Arbeitsstellenzaun mit dem Sperrkreuz ergänzt.

Segment 2
Verschwenkung nach rechts
Hinter den bisher üblichen unsynchronisierten Blinkleuchten mit 340 mm Durchmesser erfolgt eine Verschwenkung nach rechts. Auf der linken Seite sind die von der BASt vorgesehenen Pfeilbaken (mit weißem Pfeil) eingesetzt. Diese werden ergänzt mit einem Lauf- bzw. Aufbaulicht, in zwei Meter Höhe. Dieses ist über voranfahrende PKW zu sehen und kann während der Vorbeifahrt nicht „blenden“. Das Ende der Verschwenkung ist mit der seit Jahren in der StVO vorhandenen Lichtleitbake Z 605-23 gekennzeichnet. Die Sperrung mit dem weißen Arbeitsstellenzaun ist ergänzt mit den vorgeschriebenen fünf roten Warnleuchten.

Segment 3
Verschwenkung nach links mit rechts aufgestellten Pfeilbaken, jedoch weiß-rot
es sind sinngemäß geschrumpfte Richtungstafeln, die auch wie die Zeichen 625 einen roten Richtungspfeil aufweisen. Das Ende der Verschwenkung ist mit einer Lichtleitbake Z 605-13 gekennzeichnet.

Segment 4
Verschwenkung nach rechts
wird nicht durch unsynchronisierte Blinkleuchten angezeigt, sondern als Verschwenkungstor. Die Verschwenkung nach rechts wird durch gelben Arbeitsstellenzaun, mit gelb-roten Pfeilbaken nach jedem dritten Zaunfeld (6,40 Meter), ergänzt. Die Verschwenkung endet mit der Lichtleitbake Z 605-23. Da mit dem Arbeitsstellenzaun in Verbindung mit dem aufgebrachten Z 600 die offizielle Sperrung des Bereiches deutlich angezeigt ist, erfolgt die vorgeschriebene Sperrung mit roten Warnleuchten durch ein Sperrkreuz, mit einer Unterkante von zwei Metern.

Es werden ferner begutachtet, die Vorder- und Rückseiten der Arbeitsstellenzäune in Weiß, Grau und Gelb. Verkehrszeichen mit gelber Grundfarbe sowie Anwendung von rot-weißen Bauchbinden bei transportablen Verkehrszeichen.
Für die Durchführung zeichnet verantwortlich Herr Werner Sporleder (siehe Bericht der HAZ vom 17.02.2006). Für eventuelle Fragen steht er unter der Rufnummer (01 51) 1 61 53-200 jederzeit zur Verfügung.
Es wäre zu begrüßen, wenn durch diese Tests die Verkehrssicherheit im Bereich von Arbeitsstellen an Straßen erhöht würde und sie gleichzeitig ein Beitrag wären, um zeitgemäße Regelpläne und Vorschriften zu erstellen.