Richtlinien über die Sicherheit an Arbeitsstellen
an Straßen (RSA)

Grundlagen und Anwendungsgebiete

Diese Richtlinien gelten für die verkehrsrechtliche Sicherung von Arbeitsstellen an und auf Straßen. Sie unterscheiden nach den Anwendungsbereichen innerörtliche Straßen (Teil B), Landstraßen (Teil C) und Autobahnen (Teil D).

Gesetzliche Grundlage für die "Richtlinien über die Sicherheit an Arbeitsstellen an Straßen" (RSA) ist das Straßenverkehrsgesetz, nach dem der Bundesminister für Verkehr mit Zustimmung des Bundesrates Rechtsverordnungen erlassen kann. Eine solche Rechtsverordnung ist die Straßenverkehrsordnung (StVO), die durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur StVO (VwV-StVO) erläutert und ergänzt wird.

Auch wenn die RSA nur als "Richtlinie" bezeichnet wird, ist sie doch verbindlich anzuwenden, da sie seit Februar 1988 in die Funktion der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO) zu § 43 StVO erhoben wurde. Neben der Einführung durch den Bundesminister für Verkehr haben auch die Bundesländer die RSA eingeführt und von ihrem Recht Gebrauch gemacht, Änderungen und Ergänzungen vorzunehmen. Die RSA wendet sich an die Straßenverkehrsbehörden (§ 45 I StVO) und die Straßenbaubehörden (§ 45 II StVO). Die "Zusätzlichen technischen Vertragsbedingen für die Sicherheit an Arbeitsstellen an Straßen" (ZTV-SA) dagegen ist ein Regelwerk für Auftraggeber.

Standardisierte Regelpläne

Teil B - Innerörtliche Straßen

 

Teil C - Landstraßen

Teil D - Autobahnen

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